Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der der HochstiftMedia Agentur, Inhaber Klaus Gröbing, Franz-Bals Str. 4, 33106 Paderborn (folgend HochstiftMedia, wir oder uns genannt). Alle von uns abgeschlossenen Verträge, gleichgültig in welcher Form dies erfolgt, sowie Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen akzeptiert HochstiftMedia insoweit, als sie diesen AGB nicht widersprechen.
(2) Abweichungen von diesen AGB und von Erklärungen unsererseits, die zum Abschluss eines Vertrags führen, sind nur wirksam, wenn HochstiftMedia sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte
(1) Jeder an HochstiftMedia erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
(2) Alle Entwürfe und Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(3) Entwürfe und Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von HochstiftMedia weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt HochstiftMedia, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(4) HochstiftMedia überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
(5) HochstiftMedia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt HochstiftMedia zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
(6) Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 3 Vergütung
(1) Entwürfe und Arbeiten bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
(2) Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist HochstiftMedia berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(3) Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die HochstiftMedia für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Bei Teilabnahme kann eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme erhoben werden. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von HochstiftMedia hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen von jeweils 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und nach Ablieferung zu leisten.
(2) Bei Zahlungsverzug kann HochstiftMedia Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
§ 5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
(1) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von bereits abgenommenen (Teil-)Arbeiten, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden gesondert berechnet.
(2) HochstiftMedia ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, HochstiftMedia entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung auf HochstiftMedia abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, HochstiftMedia im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
(4) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.
(5) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) An Entwürfen und Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
(2) Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
(3) HochstiftMedia ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat HochstiftMedia dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von HochstiftMedia geändert werden.
§ 7 Haftung
(1) HochstiftMedia verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. HochstiftMedia haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
(2) HochstiftMedia verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir für unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
(3) Sofern HochstiftMedia notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von HochstiftMedia. HochstiftMedia haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Arbeiten durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
(5) Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe und Arbeiten entfällt jede Haftung von HochstiftMedia.
(6) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet HochstiftMedia nicht.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich bei HochstiftMedia geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mängeIfrei angenommen.
§ 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. HochstiftMedia behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann HochstiftMedia eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann HochstiftMedia auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(3) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an HochstiftMedia übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde HochstiftMedia von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 9 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist bzw. das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt, wird für alle Streitigkeiten Paderborn als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart. Maßgeblich für diese AGB ist deutsches Recht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der AGB im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.
[ Stand: 25.01.2004 ]
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